- Die vom Schützenverein bereitgestellten Gewehre sind während des Vogelschießens in der vorgesehenen Halterung ordnungsgemäß angebracht. Die Gewehre befinden sich in tadellosem Zustand.
- Es wird grundsätzlich nur mit der zugelassenen Bleimunition geschossen, die vom Verein abgegeben wird.
- Zum Vogelschießen kann zugelassen werden, wer – das 21. Lebensjahr vollendet hat – seit mindestens 3 Jahren Mitglied im Schützenverein ist – in den letzten 3 Jahren kein Schützenkönig unseres Vereins war und – angemessene Kleidung (das heisst u.a.: Schützenkappe, lange Hose) trägt.
- Nach dem Ehrenschuss des amtierenden Königs eröffnet der Major das Vogelschießen. Es ist strengste Ordnung zu bewahren und den Anweisungen der Offiziere zu folgen.
- Während des Schießens ist es den Schützenbrüdern, die am Vogelschießen teilnehmen, nicht erlaubt, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen.
- Neuer Schützenkönig ist derjenige, der das letzte Stückchen des Holzvogels von der Haltestange schiesst. Er wird durch den Major zum neuen König proklamiert.
- Der neue Schützenkönig wird durch diese Schiessordnung darauf hingewiesen, dass Brauchtum und Erhalt der Tradition des Vereins zu beachten sind.
- Wer diese Anordnungen nicht befolgt, wird von den verantwortlichen Offizieren vom Schießen ausgeschlossen. Darüber hinaus können Schützenbrüder durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden.
Olpe-Rhode, Juli 2002
Heimatschutzverein St. Hubertus Rhode e.V.
DER VORSTAND