Heimatschutzverein St. Hubertus Rhode e.V.

Schießordnung

  1. Die vom Schützenverein bereitgestellten Gewehre sind während des Vogelschießens in der vorgesehenen Halterung ordnungsgemäß angebracht. Die Gewehre befinden sich in tadellosem Zustand.
  2. Es wird grundsätzlich nur mit der zugelassenen Bleimunition geschossen, die vom Verein abgegeben wird.
  3. Zum Vogelschießen kann zugelassen werden, wer – das 21. Lebensjahr vollendet hat – seit mindestens 3 Jahren Mitglied im Schützenverein ist – in den letzten 3 Jahren kein Schützenkönig unseres Vereins war und – angemessene Kleidung (das heisst u.a.: Schützenkappe, lange Hose) trägt.
  4. Nach dem Ehrenschuss des amtierenden Königs eröffnet der Major das Vogelschießen. Es ist strengste Ordnung zu bewahren und den Anweisungen der Offiziere zu folgen.
  5. Während des Schießens ist es den Schützenbrüdern, die am Vogelschießen teilnehmen, nicht erlaubt, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen.
  6. Neuer Schützenkönig ist derjenige, der das letzte Stückchen des Holzvogels von der Haltestange schiesst. Er wird durch den Major zum neuen König proklamiert.
  7. Der neue Schützenkönig wird durch diese Schiessordnung darauf hingewiesen, dass Brauchtum und Erhalt der Tradition des Vereins zu beachten sind.
  8. Wer diese Anordnungen nicht befolgt, wird von den verantwortlichen Offizieren vom Schießen ausgeschlossen. Darüber hinaus können Schützenbrüder durch Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden.

Olpe-Rhode, Juli 2002

Heimatschutzverein St. Hubertus Rhode e.V.

DER VORSTAND